Recht und Anthroposophie
Im Jahr 2021 hat die Anwältin und Mediatorin Stella Maris Yapur ein Projekt zur anthroposophischen Fortbildung von Juristen ins Leben gerufen. Wie in vielen Ländern hat sich auch in Argentinien das alltägliche Recht von seinen spirituellen Untergründen gelöst. Ziel des Projekts ist der Aufbau einer kontinuierlichen Fortbildungsreihe, die 2021 begann.
Recht im Lichte der Anthroposophie
Die von dem deutschen Denker und Philosophen Rudolf Steiner begründete Anthroposophie hat Eingang gefunden in Medizin, Pädagogik, Architektur und Landwirtschaft sowie in die verschiedenen Bereiche der Kunst: Plastik, Bewegung, Musik. Aber sein Vermächtnis hörte hier nicht auf:
Er legte den Grundstein dafür, dass zukünftige Generationen ihren Blick erweitern und die Anthroposophie in jeden Winkel des täglichen Lebens bringen konnten. Die Anthroposophie verbindet, wie alle lebendigen Bewegungen, ihre charakteristischen Impulse mit allen Feldern des täglichen Lebens, da es in der Entwicklung des Wissens keine Grenzen gibt, wenn der Gegenstand des Studiums der Mensch selbst ist.
«Der Ganzheit des Menschen ist geschuldet, dass auch das Verhältnis von Mensch zu Mensch nicht ohne die seelische und geistige Begegnungsebene verstanden werden kann» (R. Eichholz).
In diesem Sinne halte ich es für unbedingt nötig, ein spezifisches Ausbildungsprogramm in Anthroposophie zu entwickeln, das sich an die Professionen im Rechtsbereich richtet: Anwälte, Richter, Verwaltungsjuristen und Fachleute in verschiedenen Bereichen der Rechtspflege, eine Ausbildung, die sowohl das allgemeine Rechtsverständnis im Lichte der Anthroposophie als auch ihre Spezialgebiete umfaßt. Besonderes Augenmerk gilt den Rechten des Kindes, da im Rahmen der von Rudolf Steiner beschriebenen Dreigliederung des sozialen Organismus im rechtspolitischen Bereich den Rechten des werdenden Menschen grundlegende Bedeutung zukommt.
Daher habe ich mich dafür eingesetzt, dass auf eine erste Konferenz zu den Rechten des Kindes im Jahr 2021, am 19. November 2022 das erste Treffen über Recht und Anthroposophie im Anthroposophischen Kulturzentrum El Faro in Buenos Aires, Argentinien, folgte. Dr. Reinald Eichholz hielt für Juristinnen und Juristen, die an dieser Fortbildung interessiert waren, online einen Impulsvortrag: "Die vier Wesensglieder des Rechts – Die Entwicklung des Rechts im Verständnis der Anthroposophie".
Das Echo auf diesen Tag betrachte ich als ermutigenden ersten Schritt und einen bedeutenden Gewinn in der Welt der Anthroposophie, der nicht unvollendet bleiben kann und soll.
So fand im August 2023 das zweite Treffen zu Recht und Anthroposophie statt. Virtuell nahmen interessierte Juristinnen und Juristen aus Israel, Spanien, Mexiko, Brasilien, Chile und Argentinien teil. Der wachsende Erfolg von Treffen zu Treffen veranlasste mich , für das Jahr 2024 das dritte Treffen zu organisieren, bei dem uns Dr. Eichholz mit dem Vortrag "Menschenwürde und die Rechte der Natur" inspirieren wird.
Ich möchte dem hier vorgestellten Projekt Kontinuität verleihen und eine umfassende Weiterbildung aus der Perspektive der Anthroposophie für Fachleute in der Rechtswelt schaffen, die begierig darauf sind, ihr einen eigenen Platz zu schaffen und ein aktiver Teil dieser zukunftsweisenden Bewegung zu sein.